Das Drama mit der Postbank im Falle einer Erbschaft ist mehr als ärgerlich. Das Testament wurde pflichtgemäss dem Nachlassgericht vorgelegt und amtlich beglaubigt, nebst Eröffnungsniederschrift (kostenpflichtig). Nach geltender Rechtsprechung ist dies ausreichende Legitimation bei vielen Banken. Die Postbank besteht jedoch stur auf zusätzlichem kostenpflichtigen Erbschein und noch zusätzlich, da ich im Ausland wohne, auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Das steht weder in ihren AGB noch in ihren eigenen Informationsschriften für den Erbfall. Die Postbank ist absolut beschwerderesistent bis hin zur Klage!
So arbeitet die Postbank, mittlerweile sind 10 Monate vergangen, mit dem Geld weiter und das hat bei der Postbank System. Man nennt das Unterschlagung und ungerechtfertigte Bereicherung. Denn diese Probleme bei Erbschaften gibt es nur bei der Postbank und davon können viele berichten. Zudem hat die Postbank eine absolut desolate und kostenpflichtige Hotline. Wer erbt braucht bei der Postbank und nur bei der Postbank extrem starke Nerven. Sogar das Nachlassgericht schüttelt über die Praxis der Postbank den Kopf. Es ist leider nicht der erste Fall, 2 Jahre vorher gab es bei einem anderen Todesfall/Erbschaft das gleiche Drama und dies dauerte 12 Monate bis über das Geld verfügt werden kann.
Postbank als Erfüllungsverweigerer mit möglicher Strafrechtsrelevanz!
Vor dem Erbfall für die eigene Geldanlage eine andere Bank suchen, damit es die eigenen Erben mal besser (kostengünstiger) und stressfreier haben!
FAZIT: Niemals bei der Postbank ein Konto eröffnen!
Ein netter Presseartikel von der Postbank: Lachende Erben in Deutschland
Die Deutschen sind ein Volk der Erben. Acht Millionen deutsche Haushalte werden zwischen den Jahren 2001 und 2010 ein großes Vermögen von insgesamt zwei Billionen Euro weitergeben. Wie die Postbank mitteilt, gelangen gut 15 Millionen Haushalte in den Genuss des vererbten Vermögens. … bla, bla, bla
Lachen kann da nur die Postbank, aber nicht die Erben die dort ihr Depot und Konto haben.
Warte jetzt seit einem Jahr auf Übertragung des Erbes meiner
Lebensgefährtin. Erbschein und Todesurkunde wurde der Postbantkmit Einschreiben geschickt.
Die Mitarbeiterin der Postbank rieht mir die Postbank zu
verklagen,Leider hilft das inzwischen auch nicht weiter meintemSie.
Im Februar diesen Jahres ist meine Mutter leider verstorben. Mein Bruder und ich haben dann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Am 12. April 2023 hatten wir dann den Termin bei Gericht und eine Woche später den Erbschein im Briefkasten. Am 24. April 2023 haben mein Bruder und ich alle erforderlichen Unterlagen bei der Postbank eingereicht und alle notwendigen Unterschriften abgeben. Der Postbankmitarbeiter sagte uns dass der Vorgang nun 4 – 5 Wochen dauern würde. Was mir schon ziemlich lang vorkam. Jetzt sind inzwischen fast 10 Wochen vergangen und wir können immer noch nicht über unser Erbe verfügen. Etliche Anrufe bei der Hotline haben, bis auf die Information das sie bei einem Bearbeitungsrückstand von 3 – 4 Monaten wären, nichts ergeben. Auch ein Brief mit einer Frist bis dato das Konto aufzulösen und das Geld auszuzahlen, wozu mir mein Anwalt geraten hat, wurde einfach ignoriert.
Hallo,
unsere Mutter verstarb im Februar 2022, im Juni hatten wir den Erbschein. Einen Termin bekamen wir am 2.08.2022 bei der Hauptfiliale in Kiel. Der Termin wurde an unsere verstorbene Mutter adressiert, sie sollte dann mitkommen.. Ein Fehler den offensichtlich ein Postangestellter am Schalter verbockt hat. Dann wurden wir ca. 8 Mal dorthin eingeladen. Es wurde mir der Erbschein nicht zurück ausgehändigt. Erst am 14.03.2023 fand der Vollendungstermin statt, für den ich ganz nach Eckernförde musste. Die Kieler weigerten sich, der weiteren Bearbeitung. Jetzt haben wir Juni 2023, immernoch ist des Geld nicht eingegangen. Ich setze noch eine Frist, zum 30.06.23.. Dann gibt es bleibt mir nur der Rechtsweg.