Erbschaft – Postbank hält Geldvermögen zurück!

Das Drama mit der Postbank im Falle einer Erbschaft ist mehr als ärgerlich. Das Testament wurde pflichtgemäss dem Nachlassgericht vorgelegt und amtlich beglaubigt, nebst Eröffnungsniederschrift (kostenpflichtig). Nach geltender Rechtsprechung ist dies ausreichende Legitimation bei vielen Banken. Die Postbank besteht jedoch stur auf zusätzlichem kostenpflichtigen Erbschein und noch zusätzlich, da ich im Ausland wohne, auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Das steht weder in ihren AGB noch in ihren eigenen Informationsschriften für den Erbfall. Die Postbank ist absolut beschwerderesistent bis hin zur Klage!

So arbeitet die Postbank, mittlerweile sind 10 Monate vergangen, mit dem Geld weiter und das hat bei der Postbank System. Man nennt das Unterschlagung und ungerechtfertigte Bereicherung. Denn diese Probleme bei Erbschaften gibt es nur bei der Postbank und davon können viele berichten. Zudem hat die Postbank eine absolut desolate und kostenpflichtige Hotline. Wer erbt braucht bei der Postbank und nur bei der Postbank extrem starke Nerven. Sogar das Nachlassgericht schüttelt über die Praxis der Postbank den Kopf. Es ist leider nicht der erste Fall, 2 Jahre vorher gab es bei einem anderen Todesfall/Erbschaft das gleiche Drama und dies dauerte 12 Monate bis über das Geld verfügt werden kann.

Postbank als Erfüllungsverweigerer mit möglicher Strafrechtsrelevanz!

Vor dem Erbfall für die eigene Geldanlage eine andere Bank suchen, damit es die eigenen Erben mal besser (kostengünstiger) und stressfreier haben!

FAZIT: Niemals bei der Postbank ein Konto eröffnen!

Ein netter Presseartikel von der Postbank: Lachende Erben in Deutschland
Die Deutschen sind ein Volk der Erben. Acht Millionen deutsche Haushalte werden zwischen den Jahren 2001 und 2010 ein großes Vermögen von insgesamt zwei Billionen Euro weitergeben. Wie die Postbank mitteilt, gelangen gut 15 Millionen Haushalte in den Genuss des vererbten Vermögens. … bla, bla, bla

Lachen kann da nur die Postbank, aber nicht die Erben die dort ihr Depot und Konto haben.

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