Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Schon das bewusste und gewollte Abrufen und Betrachten der Kinderporno-Dateien ist strafbar. Der Nutzer habe bereits beim Aufrufen die volle Verfügungsgewalt über die Daten, sagte der Vorsitzende Richter, Gerd Harder. So könne er entscheiden, wie lange er die Bilder anschaut und beispielsweise Ausschnitte vergrößern und heranzoomen. (Anm.: Das ist in Ordnung – denn solche Menschen schaffen ja erst den Markt)
Der kirchliche Missbrauch
Was bei den Jesuiten begann, zieht inzwischen Kreise in weiten Teilen der katholischen Kirche. Längst wird wieder die Diskussion über den Zölibat als triebfeindliches Instrument geführt, das Geistliche zu Kinderschändern mache. Kirchenkritiker wie Eugen Drewermann, die seit Jahrzehnten den Zölibat als kardinalen Fehler der katholischen Kirche brandmarken, werden wieder gehört. Auch Laienbündnisse wie „Kirche von unten“ oder „Wir sind Kirche“ fordern vehement ein Ende der verbiesterten Sexualmoral in der Amtskirche. (Anm.: ABSOLUT RICHTIG)
Umkehrschluss
Wenn das bewusste Betrachten von Kinderpornos strafbar ist, sollte das Zölibat genauso strafbar sein, denn es macht schliesslich die Geistlichen zu Kinderschändern. Das wäre zumindest konsequent. (Anm.: Ich gebe zu, das ist eine gewagte These – aber irgendwie doch plausibel)
Missbrauch in der Kirche (Focus)
Betrachten heisst besitzen (Süddeutsche)