Nur wenige Länder haben das Uno-Abkommen gegen Korruption noch nicht ratifiziert – Deutschland ist eines von ihnen. Das bereits vor neun Jahren unterzeichnete Abkommen verpflichtet die Unterzeichner, gegen korrupte Amtsträger vorzugehen und bei solchen Delikten international eng zusammenzuarbeiten. Inzwischen haben über 160 Staaten die Konvention ratifiziert. Gerade Deutschland, das Land mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger, hat es wohl nicht nötig. Nur wenige Länder, darunter Syrien und Saudi-Arabien, haben das bislang nicht getan.
Die schwarz-gelbe Koalition blockiert bislang die Ratifizierung. Begründet wird dies mit dem im deutschen Recht unzureichend geregelten Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Durch eine Verschärfung würden die Parlamentarier nach Ansicht von Union und FDP in der freien Ausübung ihres Mandats gehindert. Heisst das im Umkehrschluss – in der straffreien Ausübung der Korruptionen gehindert?
Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco) hatte Deutschland schon im April aufgefordert, unverzüglich seine Regeln im Kampf gegen Bestechung an internationale Standards anzupassen.