Schweizer Datenschützer unterliegt gegen Filesharing-Ermittler Logistep

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) gegen den Online-Ermittlungsdienstsleister Logistep zurückgewiesen. Der Schweizer Datenschützer hatte versucht, auf dem Rechtsweg eine Empfehlung gegen das Unternehmen durchzusetzen. Logistep stellt im Auftrag von Rechteinhabern etwa aus der Musik- oder Software-Industrie Nachforschungen in Peer-to Peer-Netzen (P2P) an und ermittelt die IP-Adressen, über die urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden. Das Unternehmen ist in der Vergangenheit auch in Deutschland im Zusammenhang mit Massen-Abmahnungen aufgefallen.

Innerhalb von 30 Tagen kann der EDÖB Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen. Als durchaus interessant darf angesehen werden, dass sich die Logistep AG offensichtlich sehr daran stört, dass die Empfehlung nach wie vor auf der Website des EDÖB einsehbar ist und sieht offenbar ihren guten Ruf gefährdet. So wird im Urteil festgehalten: „Die Beklagte beantragt schliesslich, der Kläger sei zu verpflichten, die schweizerische Presse und Öffentlichkeit umfassend und aktiv über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Klagesache zu orientieren. Das Verfahren habe ein weites Echo sowohl in der Presse als auch der übrigen Öffentlichkeit gefunden, weshalb sie, die Beklagte, ein berechtigtes Interesse an der entsprechenden Information besitze. […]. Die Beklagte stört sich an der Veröffentlichung der umstrittenen Empfehlung des Klägers vom 9. Januar 2008 auf der Website www.edoeb.admin.ch sowie darüber, dass der Kläger Presse und Öffentlichkeit über den Inhalt der Empfehlung informiert habe. […]. Es besteht dagegen keine Rechtsgrundlage, die die Zuständigkeit und ein Eingreifen des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des Antrags der Beklagten begründen würde. Auf das Begehren kann daher nicht eingetreten werden.“

Bekannt wurde das Unternehmen Logistep wegen die Abmahnmaschinerie, mit der die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke die eine Welle von Abmahnungen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts auslöste. Nach Ansicht des Amtsgerichts Mannheim agierte die Rechtanwaltskanzlei auf rechtlich fragwürdige Weise. Das Gericht verweigerte in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine großflächige Abmahnwelle.
(Quelle: Heise und andere)

Links:
Piratenjagd von Logistep verstösst nicht gegen Datenschutz Quelle: inside-it
Das Internet – Paradies der Datenklauer Quelle: inside-it
Schweizer Datenschützer unterliegt gegen Filesharing-Ermittler Quelle: heise
Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei Quelle: heise
Vom Autoverkäufer zum Piratenjäger (Quelle: gulli:news)