Abmahnanwalt Günther von Grafenreut ist Tod

Auch üble Abmahnanwälte haben Probleme. “Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs – letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe”. Wünscht man sich nicht immer „die ausgleichende Gerechtigkeit“ bei solchen Zeitgenossen. Hier hat es zufällig mal funktioniert, ist aber eher nicht die Regel.

Man könnte sich darüber freuen. Endlich einer dieser üblen Burschen weniger auf dem Planeten – der Rest der Abmahnanwälte kann gerne seinem Beispiel folgen. Trotzdem – Selbstmord bei diesen Problemen ist Feigheit. Viel austeilen, aber nichts einstecken können. Das kennt man ja von diesem Menschenschlag. Schöner wäre es gewesen, er wäre in Haft gekommen. Schade, dass er sich davongestohlen hat.

Schmeisst ihm eine Raubkopie auf’s Grab!

Umstrittener Jurist und Abmahner
Gravenreuth war in den vergangenen 20 Jahren immer wieder durch umstrittene Aktionen aufgefallen. So hatte er 1992 Jugendliche mit fingierten Briefen dazu verleitet, Raubkopien zu tauschen, um sie dann abzumahnen. Zudem versuchte er immer wieder, Markenrechte für allgemeine Begriffe wie „Explorer“ durchzusetzen – oft gegen Privatpersonen, die aus Angst vor juristischer Verfolgung auf seine Forderungen eingingen.

Gefängnisstrafe wegen Betrugs
Bereits im Jahr 2000 war Gravenreuth wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Später folgten weitere Verurteilungen wegen Veruntreuung von Mandantengeldern. 2008 hatte Gravenreuth widerrechtlich versucht, die Internet-Domain der „tageszeitung“ pfänden und versteigern zu lassen. Dies führte zu einem Betrugsprozess, in dem er unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Vollzug wurde zunächst ausgesetzt. In den nächsten Tagen hätte Gravenreuth jedoch die Haft antreten müssen.

(Quelle: Tageschau.de)