seeblog upgedatet

So nun ist die Seite wieder auf dem aktuellen Stand mit WordPress. Davor hat mir tatsächlich gegraut, da ich bestimmt seit 1 Jahr nichts mehr gemacht habe. Doch da hat WordPress ganze Arbeit geleistet – es ging wirklich mit einem Klick. Herzlichen Glückwunsch an WordPress die eine absolut easy Software geschaffen haben. Bin wirklich erstaunt, alles lief wie am Schnürchen. Nur beim Template habe ich ein anderes genommen, jetzt passen zum Teil mache Bilder nicht mehr so gut und der Zeilenumbruch stimmt auch nicht mehr so ganz.

Nachtrag: Zu früh gefreut! Seitdem ist er nur noch miserabel gelistet . 2.8 scheint nicht so super zu sein wie gedacht. :-(

Sommerausstellung des Kunstverein Volkertshausen

PLAKAT.gifFast hätte ich es vergessen, am 5. Juli 2009 ist die Vernissage der Sommerausstellung des Kunstverein Volkertshausen um 18:00 Uhr. Die ausstellenden Künstler sind: Marianne Riexinger, Alexander Weimann, A. Petra Ehinger und Michael Prax.

Flyer / Einladung als PDF
Plakat als PDF

Lichtkunst gibt es nicht zu sehen, weil es viel zu hell ist. Aber es gibt Arbeiten von mir zu sehen, die ich noch nicht ausgestellt habe.

Die Homepage der Künstler:
Marianne Riexinger
Alexander Weimann
A. Petra Ehinger
Michael Prax

CRM – Lösungen und die Kunst

Zur Zeit bin ich in der Evaluierung für ein neues CRM-Projekt und beschreibe gerade die Prozessabläufe unserer Firma. Da kann einem schon mal der Kopf rauchen, die Struktur ist sehr komplex und vielschichtig. Vor diesem Prozess war ich in der Testphase eines anderen CRM, das die Firma vor ca. 2 Jahren in Auftrag gegeben hat und musste feststellen es genügt unseren Anforderungen absolut nicht. Äusserst komplex, undurchsichtig, keine abgrenzende Benutzerverwaltung, hohe Kosten für Anpassungen und man klickt sich zu Tode. Deshalb beschloss ich dieses Projekt zu stoppen, denn nach dem GoLive kommt sicher kein KeepLive – sondern nur noch Desaster. Das sind die schwierigsten Entscheidungen, da ja erhebliche Kosten entstanden sind.
Deshalb versuche ich ein möglichst schlankes, überschaubares und elegantes System zu bekommen, damit unsere Mitarbeiter intuitiv und möglichst praktisch arbeiten können. Praktisch heisst natürlich produktiv und fehlerfrei.

kunstundleben.jpg

Hier hilft mir meine künstlerische Arbeit, denn um Lichtobjekte zu bauen muss man in erster Linie kreativ und danach äusserst strukturiert arbeiten. Witzigerweise bekomme ich durch diese Arbeit wiederum gute Ideen für die Lichtkunst, ist manchmal schon komisch.

Die Kunst und die Wirtschaftlichkeit

Passt irgendwie nicht so ganz zusammen. Seien wir doch mal ehrlich, Kunst ist ein Business wie jeder andere Job auch. Man sollte schon ein guter Verkäufer sein, gutes Marketing machen und noch den Geschmack der Kunden treffen. Natürlich gibt es da auch die besonderen Beispiele von Künstlern die es geschafft haben, mit viel Glück den richtigen Galeristen gefunden und dann der Senkrechtstart nach oben. Auf jeder Messe vertreten, in jedem wichtigen Kunstmagazin abgebildet. Erst wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man sich absolut in der Kunst verlieren – dann entwickelt sich das künstlerische Œuvre manchmal zu dem – wo man sich immer fragt ob die nicht in die Klappsmühle müssten. Das wäre dann wieder mal die Grenzenlosigkeit.

Es war eine sehr gute Entscheidung nicht mehr von der Kunst leben zu müssen. Da hatte ich doch einiges mehr an wirtschaftlichen Druck auszuhalten. Bei Gesprächen mit Kollegen aus der Kunst fühlte ich mich in dieser Entscheidung sehr bestätigt. Der Verkaufsdruck ist einfach enorm und deshalb kam dann auch die Freude an der Arbeit ziemlich unter die Räder. So habe ich auch entschieden pro Jahr ein Lichtobjekt und ein Bild zu malen, nur für mich und siehe da, es macht wieder richtig Spass. Die Wirtschaftskrise tat noch das übrige, denn 2007 war ein Investitionsjahr für die Lichttechnik die nicht gerade billig ist und 2008 kam wirtschaftlich fast überhaupt nichts mehr rein. Freiheit ist nicht selbständig zu sein und sich seine Zeit einteilen zu können, sondern durch geeignete Umstände eine gute Lebensqualität zu erreichen. Denn in der freien Zeit war ich stetig unter Stress zumindest die Fixkosten hereinzuholen und da kann man nicht mehr von der Freiheit der Entscheidungen reden. Sondern der wirtschaftliche Druck in der Kunst setzt einem Grenzen, die wesentlich enger sind, als wenn ich in einem Angestelltenverhältnis arbeite.

In den Gesprächen mit anderen Künstlern habe ich dies auch genauso erlebt. Die künstlerische Freiheit existiert nur im Glaubenssatz, also virtuell und die Realität ist tatsächlich eine ganz andere. Auch sie sind immer im wirtschaftlichen Stress, wovon soll man leben wenn man kein Bild verkauft und dieser Stress blockiert irgendwann die künstlerische Arbeit. Aber viele machen sich da auch etwas vor, die Hoffnung auf Erfolg bei einer Ausstellung, eventuell von einem Galeristen entdeckt zu werden, einen Mäzen zu finden usw.. Zum Schluss ist die einzige Belohnung ein Zeitungsartikel über sich und die Ausstellung und wieder wird die Hoffnung auf eine bessere Zukunft genährt.

Wie auch sei, ich habe eine klare Entscheidung für mich getroffen, bevor die Entscheidung von aussen kommt. Viele sagen wie schade es ist, dass ich mich aus dem Kunstzirkus zurückziehe. Wenn ich aber denn Sachverhalt erkläre, wird auch jedem bewusst „Brotlose Kunst“ ist eben auch nichts. Ich habe mich tatsächlich für die Kunst entschieden die mir wichtig ist, nur das ich sie jetzt nur noch für mich mache und jetzt bin ich wieder da wo ich angefangen habe – kreativ zu sein.

Schweizer Datenschützer unterliegt gegen Filesharing-Ermittler Logistep

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) gegen den Online-Ermittlungsdienstsleister Logistep zurückgewiesen. Der Schweizer Datenschützer hatte versucht, auf dem Rechtsweg eine Empfehlung gegen das Unternehmen durchzusetzen. Logistep stellt im Auftrag von Rechteinhabern etwa aus der Musik- oder Software-Industrie Nachforschungen in Peer-to Peer-Netzen (P2P) an und ermittelt die IP-Adressen, über die urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden. Das Unternehmen ist in der Vergangenheit auch in Deutschland im Zusammenhang mit Massen-Abmahnungen aufgefallen.

Innerhalb von 30 Tagen kann der EDÖB Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen. Als durchaus interessant darf angesehen werden, dass sich die Logistep AG offensichtlich sehr daran stört, dass die Empfehlung nach wie vor auf der Website des EDÖB einsehbar ist und sieht offenbar ihren guten Ruf gefährdet. So wird im Urteil festgehalten: „Die Beklagte beantragt schliesslich, der Kläger sei zu verpflichten, die schweizerische Presse und Öffentlichkeit umfassend und aktiv über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Klagesache zu orientieren. Das Verfahren habe ein weites Echo sowohl in der Presse als auch der übrigen Öffentlichkeit gefunden, weshalb sie, die Beklagte, ein berechtigtes Interesse an der entsprechenden Information besitze. […]. Die Beklagte stört sich an der Veröffentlichung der umstrittenen Empfehlung des Klägers vom 9. Januar 2008 auf der Website www.edoeb.admin.ch sowie darüber, dass der Kläger Presse und Öffentlichkeit über den Inhalt der Empfehlung informiert habe. […]. Es besteht dagegen keine Rechtsgrundlage, die die Zuständigkeit und ein Eingreifen des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des Antrags der Beklagten begründen würde. Auf das Begehren kann daher nicht eingetreten werden.“

Bekannt wurde das Unternehmen Logistep wegen die Abmahnmaschinerie, mit der die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke die eine Welle von Abmahnungen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts auslöste. Nach Ansicht des Amtsgerichts Mannheim agierte die Rechtanwaltskanzlei auf rechtlich fragwürdige Weise. Das Gericht verweigerte in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine großflächige Abmahnwelle.
(Quelle: Heise und andere)

Links:
Piratenjagd von Logistep verstösst nicht gegen Datenschutz Quelle: inside-it
Das Internet – Paradies der Datenklauer Quelle: inside-it
Schweizer Datenschützer unterliegt gegen Filesharing-Ermittler Quelle: heise
Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei Quelle: heise
Vom Autoverkäufer zum Piratenjäger (Quelle: gulli:news)